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Rauchen am Arbeitsplatz in der Schweiz: Was gilt für Tabakerhitzer?

Rauchen am Arbeitsplatz in der Schweiz: Was gilt für Tabakerhitzer?

Rauchen am Arbeitsplatz in der Schweiz: Was gilt für Tabakerhitzer?

Rauchen am Arbeitsplatz, das kennt man heute eher aus alten Filmen oder Erzählungen von früher. Seit der grossen Diskussion um den Nichtraucherschutz sind Zigaretten und Zigarren weitestgehend aus dem Arbeitsalltag verschwunden. Aber wie verhält es sich mit Tabakerhitzern? Ist das Glo'n oder Dampfen am Arbeitsplatz in der Schweiz erlaubt oder müssen Dampfer nach draussen gehen? Wir klären über die aktuellen Bestimmungen auf und geben praktische Tipps zum Glo’n und Dampfen am Arbeitsplatz.

Inhalt:

  • Glo'n & Rauchen am Arbeitsplatz: Gesetzliche Regelungen
  • Rauchverbot im Büro? Das musst du wissen!
  • Glo’n im Büro? So geht's!

Glo'n & Rauchen am Arbeitsplatz: Gesetzliche Regelungen

Der Gebrauch von herkömmlichen tabakhaltigen Produkten am Arbeitsplatz ist seit dem 1. Mai 2010 gesetzlich geregelt: Gemäss der schweizerischen Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber Massnahmen zum Schutz der nichtrauchenden Mitarbeitenden treffen.* Das kann beispielsweise bedeuten, dass spezielle Raucherräume eingerichtet werden oder dass das Rauchen im Büro nur unter bestimmten Umständen erlaubt ist. Zu diesen Umständen gehören „Arbeitsstätten mit Kundenverkehr“, wie etwa in der Gastronomie, wo in manchen Fällen Raucherbereiche für Gäste bereitgestellt werden können. Für das Arbeiten in diesen Bereichen ist die ausdrückliche Zustimmung der Mitarbeitenden erforderlich. In anderen Arbeitsbereichen, wie beispielsweise in Werkstätten oder Fabriken, ist das Rauchen aus Sicherheitsgründen häufig auf dem gesamten Gelände strikt verboten.

Und worauf muss ich beim Glo'n achten?

Bei glo™ Tabakerhitzern wird der Tabak erhitzt und nicht verbrannt. Sie produzieren weniger Schadstoffe als eine Zigarette.** Aus diesen Gründen fielen sie lange Zeit nicht unter das klassische Rauchverbot (im Büro). Für das Heaten und Dampfen am Arbeitsplatz gibt es aber nun neue Regelungen: Seit dem 01. Oktober 2024 gilt in der Schweiz das neue Tabakproduktegesetz***, das den Schutz vor Passivrauchen auf alle Tabak- und Nikotinprodukte ausweitet, einschliesslich Tabakerhitzer und E-Zigaretten. Auch wenn sich dies zunächst nicht positiv anhören mag, muss das nicht heissen, dass es das Dampfen am Arbeitsplatz für dich unmöglich macht. Jeder Betrieb hat eine eigene Hausordnung. Wenn diese ein Tabakerhitzer-Verbot vorsieht, bedeutet das für dich, dass das Glo'n und Rauchen am Arbeitsplatz nur in bestimmten Bereichen erlaubt ist, wozu beispielsweise der Innenhof zählen kann. Um unangenehme Gespräche mit deinen Arbeitskollegen zu vermeiden, solltest du daher einen Blick in die Hausordnung werfen oder direkt bei deinem Arbeitgeber nachfragen.

Rauchverbot im Büro? Das musst du wissen!

Der Umgang mit Tabakerhitzern variiert je nach Unternehmen. In manchen Büros ist die Nutzung sogar ausserhalb der Pausenzeiten akzeptiert, während sie in anderen strikt untersagt und nur draussen oder in speziellen Raucherräumen erlaubt ist. Die sogenannten Fumoires dürfen nicht als Arbeitsplatz genutzt werden und müssen über eine ausreichende Lüftung verfügen, um die Verbreitung von Rauch zu verhindern. So bleibt das Glo'n zumindest in klar definierten Bereichen möglich. Neben den gesetzlichen Vorgaben und den Regelungen des Arbeitgebers spielt auch das Verhältnis zu den Kollegen eine wichtige Rolle. Eine Session mit deinem glo™ Heater bietet:  Keinen Rauch, keine Asche und weniger Rauchgeruch.**** Trotzdem kann die Benutzung Spannungen am Arbeitsplatz auslösen. Fühlen sich Kollegen gestört, ist es ratsam, Rücksicht zu nehmen und den Tabakerhitzer lieber im Freien zu verwenden, um ein harmonisches Arbeitsklima zu bewahren.
Allgemeine Tipps für die Benutzung von Tabakerhitzern im Büro:

  • Rauchmelder beachten: Verfügt dein Büro über einen Fumoire? Dann informiere dich, ob das Glo'n oder Dampfen in der Nähe von Rauchmeldern erlaubt ist und welche Sicherheitsvorkehrungen es gibt.
  • Gerätereinigung einhalten: Regelmässig deinen glo™ Heater zu reinigen, ist wichtig, um Rückstände und Gerüche zu vermeiden.
  • Raucherpausen nutzen: Ein gesetzliches Recht auf eine Raucherpause besteht nicht. Der Arbeitgeber entscheidet, ob und in welchem Umfang solche Pausen erlaubt sind. Gewährte Rauchpausen gelten in der Regel nicht als Arbeitszeit und müssen nachgearbeitet werden.

Glo'n im Büro? So geht's!

Der Tabakerhitzer sind eine bessere Alternative zu Zigaretten.**** Im Büro gelten seit dem neuen Tabakproduktegesetz jedoch strengere Regeln für die Nutzung von Tabakerhitzern und zum Rauchen am Arbeitsplatz in der Schweiz. Das bedeutet nicht automatisch, dass du komplett auf das Glo'n verzichten musst. Oft können Arbeitgeber noch eigene Richtlinien erstellen, die das Nutzen von Heatern möglich machen. Mit klaren Vorschriften und gegenseitiger Rücksichtnahme lässt sich das Glo'n also gut in deinen Arbeitsalltag integrieren. So kannst du entspannt deinen glo™ Heater nutzen und gleichzeitig für ein harmonisches Miteinander am Arbeitsplatz sorgen.


* https://www.at-schweiz.ch/de/advocacy/recht-gesetz/bundesgesetz/
** Dieses Produkt ist nicht risikofrei und enthält Nikotin, eine abhängig machende Substanz. Vergleich einer Standard-Referenzzigarette (ca. 9 mg Teer) und der Emissionen von glo™, in Bezug auf den Durchschnitt der 9 schädlichen Stoffe in Zigarettenrauch, die die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt zu reduzieren.
*** https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-102228.html
**** glo™ erhitzt Tabak, anstatt ihn zu verbrennen. Dabei entsteht ein Tabakaerosol, weniger Geruch und keine Asche. Dieses Produkt ist nicht risikofrei und enthält Nikotin, eine abhängig machende Substanz.